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Doping

Dopingliste und andere nützliche Infos auf www.dopinginfo.ch

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Ausnahmebewilligung Wer muss einen ATZ-Antrag einreichen? Eine ATZ ist für Athletinnen und Athleten obligatorisch, die entweder in einem internationalen registrierten Kontrollpool oder im nationalen Kontrollpool sind. Diese Athletinnen und Athleten müssen jeweils über ihre Zugehörigkeit zu einem Kontrollpool von ihren Sportverbänden direkt informiert werden. Für alle anderen Sporttreibenden gilt die Dopingliste grundsätzlich auch, sie müssen eine ATZ aber nicht vorgängig einreichen. Sie können es aber freiwillig doch tun, die ATZ kann zudem von der FDB nachträglich angefordert werden. Wie läuft das Verfahren ab? Anträge für ATZ müssen auf dem offiziellen und vollständig ausgefüllten Formular der FDB oder des internationalen Sportverbandes eingereicht werden. Dies hat vor einer Behandlung zu geschehen und es ist zu begründen, weshalb diese Anwendung notwendig ist. Es gelten zwei Verfahren, ein vereinfachtes und ein Standardverfahren: Das Standardverfahren gilt für alle Substanzen und Methoden auf der Dopingliste, die nicht unter das vereinfachte Verfahren (s. Punkt 2) fallen. Die Anträge müssen zusammen mit allen notwendigen medizinischen Unterlagen i.d.R. mindestens 21 Tage vor dem Behandlungsbeginn eingereicht werden. Die ATZ-Arbeitsgruppe entscheidet i.d.R. Regel innert 20 Tagen schriftlich zu Handen der Athletin oder des Athleten über den Antrag. - Der Ablauf des Verfahrens ist in diesem Dokument (pdf) dargestellt. - offizielles Formular (pdf) für ein Standardverfahren - offizielles Formular (word) für ein Standardverfahren Das vereinfachte Verfahren gilt für: - Beta-2-Agonisten (Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin zur Inhalation) in und ausserhalb von Wettkämpfen; - Glucokortikoide z.B. bei inhalativer, peritendinöser und intraartikulärer Anwendung in Wettkämpfen. Diese Anträge gelten mit der Einreichung eines vollständig ausgefüllten offiziellen Formulars als bewilligt. Die FDB verschickt anschliessend eine kurze schriftliche Bestätigung. Sporttreibende müssen eine Kopie des eingereichten Formulars sowie die Bestätigung der FDB aufbewahren. Die FDB kann zudem jederzeit zusätzliche Informationen und Unterlagen anfordern oder den Antrag unter Begründung nachträglich ablehnen. - Der Ablauf des Verfahrens ist in diesem Dokument dargestellt. - offizielles Formular (pdf) für das vereinfachte Verfahren - offizielles Formular (word) für das vereinfachte Verfahren Der Athlet oder die Athletin hat das Recht, ein abgelehntes Gesuch an die WADA zur Beurteilung weiter zu leiten. Die WADA wiederum hat das Recht, Bewilligungen zu prüfen und kann eine ausgesprochene Bewilligung widerrufen. Die Anträge sind bei nachstehender Adresse einzureichen: Fachkommission für Dopingbekämpfung Geschäftsstelle Postfach 606 3000 Bern 22 Fax 031 359 71 70 Für administrative Auskünfte steht Ihnen Frau Claudia Dennler zur Verfügung: Tel 031 359 71 66 (Dienstag und Freitag je 8 - 12 Uhr und 13.30 - 17 Uhr) Für Ärzte steht alternativ auch Herr Dr. med. Matthias Strupler zur Verfügung: Tel 041 939 56 93 (Mo, Mi, und Do von 8.30 - 10 Uhr)